"Solar-Bürger-Aktiv-Projekt  Rutesheim"

April - Juli   2004

 

 

Sonnenstrom als Kapital-Anlage

In eine Solaranlage zu investieren und dabei einen persönlichen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten - wer hat nicht auch schon mal mit diesem Gedanken gespielt? Doch dadurch werden nicht nur die Ressourcen an fossilen Brennstoffen geschont. Die Anlagen-Betreiber können sogar eine Rendite erwirtschafteten, weil solar erzeugter Strom auf Basis des Gesetzes zur Förderung Erneuerbaren Energien (EEG) gefördert wird.
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Rutesheim startet Bürgerprojekt einer Photovoltaik-Anlage

Um eine Photovoltaik-Anlage zu realisieren, fehlt jedoch dem einzelnen Bürger vielfach das dazu geeignete Dach oder die finanziellen Mittel. Diese Situation veranlasste die Gemeindeverwaltung Rutesheim eine Lösung zu anzubieten, welche allen Interessen gerecht wird. Hierzu fanden Gespräche mit dem lokalen Strom-Netzbetreiber, der EnBW Regional AG statt, die mit "EnBW Solar BürgerAktiv" ein spezielles Konzept für gemeinsame Projekte von Kommunen und Bürgern anbietet.

Dabei stellt die Kommune die Dachfläche eines öffentlichen Gebäudes zur Verfügung, auf dem die Photovoltaik-Anlage installiert werden kann. Die Finanzierung übernehmen ökologisch engagierte Bürger durch den Kauf entsprechender Anteile an der Betreibergesellschaft. Die EnBW unterstützt das Handwerk aus der Region bei der Beschaffung der Anlage und übernimmt die Betriebsführung. Der regenerativ erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und pro Kilowattstunde vergütet. Das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) schafft Planungssicherheit. Über einen Zeitraum von 20 Jahren sind die Erlöse garantiert. Die jährlichen Überschüsse werden an die Gesellschafter ausgeschüttet.
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Gemeinsam zum Ziel mit dem Projekt-Team in Rutesheim

Nach dem Beschluss des Gemeinderats wurde unter Federführung des Bauamts ein Projektteam aus interessierten Bürgern und Vertretern der Schulen gegründet. Die EnBW stellte ein Projekt-Paket mit allen wichtigen Unterlagen, wie z.B. Checklisten für Dachauswahl, Projektzeitplan, Informationsunter- lagen, Wirtschaftlichkeits-Berechnungen und Vertragsmustern zur Verfügung. Preisgünstige Modul- Hersteller und Anlagen-Lieferanten wurden bereits in einer zentralen Ausschreibung durch die EnBW bewertet und ausgewählt.

Bei der Vorbereitung des Projekts konnte sich das Projekt-Team auch auf bereits vorhandenen Sachverstand der Teilnehmer stützen. Hier waren u.a. beteiligt : ein Betreuer zweier privater Photovoltaik-Anlagen und ein Eigentümer einer privaten Solar-Kollektor-Anlage. Folgende Berufe waren u.a. vertreten : Elektro-Installateur, Physiker, Diplom-Ingenieure, Diplom-Ökonomin und LehrerInnen. Bei der Dachauswahl wurden an Hand der Unterlagen des Bauamts alle kommunalen Gebäude nach den vorgegebenen Kriterien aus dem EnBW-Projekt-Paket grob analysiert. Dabei konnten bereits Dächer wegen verschiedener Probleme aussortiert werden. Anschließend erfolgte die genauere Untersuchung des optimalen Daches der Sporthalle Bühl 1. Darüber wurde dann bei einer Gemeinderatssitzung berichtet.
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Die Information der Rutesheimer Öffentlichkeit

Lehrer an den Rutesheimer Schulen (Realschule und Gymnasium) unterstützten das Projekt von Anfang an durch Information der Schüler und Kollegen. Im Rahmen des Projektteams organisierten zwei Lehrer eine Ausstellung zum Thema Photovoltaik. Diese war vom 23. Juni bis zum 2. Juli 2004 im Rathaus-Foyer aufgebaut. Anschließend war die Ausstellung für zwei Wochen im Foyer des Gymnasiums. Zu diesem Zeitpunkt lagen im Rathaus bereits Anteilswünsche von Interessenten in Höhe von 60.000 Euro vor.

Eine vom Projekt-Team gemeinsam vorbereitete Bürgerversammlung am 8. Juli 2004 im Gymnasium informierte dann ausführlich die interessierten Bürger. Über das Mitteilungsblatt der Gemeinde Rutesheim hatte der Bürgermeister, Herr Hofmann, am 24. Juni und nochmals am 1. Juli 2004 alle Bürger dazu eingeladen. Unter seiner Moderation haben Mitglieder des Projekt-Teams und der Kommunalbetreuer der EnBW, Herr Frey in der Bürgerversammlung über das Projekt ausführlich berichtet. Ausserdem stand der Gesamt-Projekt-Betreuer der EnBW, H. Staubitz, für Fragen zur Verfügung. An diesem Abend wurden weitere Anteilswünsche in Höhe von ca. 30.000 Euro angemeldet.
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GbR-Gesellschaft ermöglicht individuelles Engagement

Die Photovoltaik-Anlage wird gemeinschaftlich finanziert. Dazu sollte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) gegründet werden. Angesprochen waren alle interessenten Bürger, die sich mit Rutesheim verbunden fühlen und die sich bei der Realisierung einer größeren Photovoltaik-Anlage aktiv mit eigenem Geld engagieren wollten. Sie konnten bis zu maximal 15 Anteile á 1.000 Euro erwerben und sich damit an der GbR beteiligen. Alle Interessenten, die sich bis dahin im Rathaus gemeldet hatten, erhielten eine Einladung zu der Gründungsversammlung. Dazu gehörte der Entwurf des Gesellschaftsvertrages und ein Datenerfassungsblatt. Wer an diesem Tag verhindert war, konnte sich durch einen bevollmächtigten Vertreter vertreten lassen.

Die Gründungsversammlung fand dann am 23. Juli 2004 im Saal des Feuerwehrhauses statt. In einigen Abstimmungen wurden letzte Festlegungen im Gesellschaftsvertrag verabschiedet. Nach der Unterschrift der Gründungsurkunde durch alle Beteiligten wurden dann drei geschäftsführende Gesellschafter aus den eigenen Reihen gewählt. Die Vollmacht für die drei Geschäftsführer musste dann wiederum jeder Gesellschafter unterschreiben. Die Gesellschafter haben festgelegt, dass keine Kreditaufnahme erfolgt und die GbR nur mit dem GbR-Eigenkapital haftet. Die Geschäftsführer müssen dies bei allen Geschäftshandlungen mitteilen. Dadurch werden die finanziellen Haftungs-Risiken für den einzelnen Gesellschafter minimiert. Zur Unterstützung der geschäftsführenden Gesellschafter wurden noch zwei Rechnungsprüfer gewählt.
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Die Realisierung der Photovoltaik-Anlage Rutesheim

Die Gemeinde Rutesheim stellt die Dachfläche kostenlos zur Verfügung. Mit einem Vertrag zur Dachnutzung zwischen GbR und Gemeinde wurde dazu eine langfristige Grundlage für die Photovoltaik-Anlage gelegt.

Nun konnte es losgehen mit endgültiger Preis-Anfrage, Vergabe-Verhandlungen und den Bestellungen. Im Rahmen des Projektes Solar BürgerAktiv hatte die EnBW mit einem Photovoltaik- Anlagen- Lieferanten aus dem Kreis Böblingen bereits vor längerer Zeit entsprechende Modul- Lieferkapazitäten so gesichert, dass für das Projekt Rutesheim die kurzfristige Lieferung noch in 2004 erfolgen konnte. Ohne diese Vorleistung wäre bei der gegenwärtigen Nachfrage eine Lieferung erst im Frühjahr 2005 möglich gewesen. Dann ist aber die über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung gemäß EEG bereits deutlich um ca. 5 % niedriger.

Für die Lieferung und Montage der Anlage wurde ein regionaler Elektro-Installateur ausgewählt, der bereits über Erfahrung mit etlichen anderen Photovoltaik-Anlagen verfügt und von der EnBW die fundierte Beratung in dieser Phase erhält. Dabei nutzte die EnBW ihre Erfahrungen mit eigenen Anlagen und die Ergebnisse anderer Solar BürgerAktiv-Projekte.
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Die Betriebsführung der Gesellschaft

Für die technische Betriebsführung einschließlich Ferndiagnose und Wartung der Photovoltaik Anlage bietet die EnBW der GbR einen Dienstleistungsvertrag gemäß erprobten Muster an. Größere Instandsetzungen bedürfen dabei der vorherigen Zustimmung durch die GbR. Damit wird für die Anlage jederzeit der Stand der Technik in Bezug auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit gewährleistet.

Auch für die kaufmännische Betriebsführung bietet die EnBW ein preiswertes und bereits erprobtes Konzept an. Neben der Ermittlung und Abrechnung der Rückvergütung gehört dazu die Erstellung der Jahresberichte an die Gesellschafter. Weiter wird die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die unterjährige Buchführung mit Umsatzsteuervoranmeldung für die GbR durchgeführt. Zum Jahres- Abschluss wird eine Einnahmen / Überschuss- Rechnung erstellt.

Auf der Basis dieser Unterlagen erstellt die GbR die Steuererklärung selber.

In den ersten Jahren hat die GbR die technische und kaufmännische Betriebsführung an die EnBW-Regional AG vergeben. Ab dem 1.01.2010 macht ein Geschäftsführer die kaufmännische Betriebsführung und ein Gesellschafter der GbR hat die Buchhaltung übernommen. Die technische Betriebsführung macht ein Geschäftsführer mit Unterstützung durch das kostenlose SMA Sunny-Portal.
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Die Absicherung von Risiken

Das Paket beinhaltet auch die optimal zugeschnittene Sach-Versicherung für die Photo- voltaik- Anlagen- Technik. Diese enthält die Überspannungsschutz-Versicherung und eine Produktionsausfall- Versicherung, die bei Anlagen-Stillstand den Vergütungsausfall übernimmt.

Eine umfangreiche Haftpflichtversicherung für die GbR-Mitglieder entlastet diese von der Verantwortung für Gefahren, die von der Photovoltaik-Anlage ausgehen.
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Die Wirtschaftlichkeit des Konzepts

Die erzeugte Strommenge wird in das örtliche Niederspannungsnetz eingespeist und versorgt damit viele Häuser in der Umgebung. Das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien garantiert z.Z. für 20 Jahre die Höhe der Erlöse je eingespeister Kilowattstunde.

Für Anlagen, die im Jahr 2004 in Betrieb gingen, sind dies 57,4 Cent pro kWh netto o. MWSt..
Für Anlagen, die im Jahr 2005 in Betrieb gingen, sind dies 54,53 Cent pro kWh netto o. MWSt..

Der Gewinn gemäß der Einnahmen-Überschussrechung (Erlöse abzüglich Aufwendungen und der Abschreibungen) wird an die Anteilseigner ausbezahlt. Ausserdem kann pro Jahr jeweils 5 % des Kapitalkontos zurückgezahlt werden. Beide Zahlungen zusammen entsprechen nach ca. 8 Jahren dem einbezahlten Kapital und es beginnt die reine Ertragsphase.

Die voraussichtliche Verzinsung liegt bei einer angenommenen Kostenbasis von ca. 5.100 Euro netto pro kWp bei ca. 2,5 % - 3,0 % bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Darin sind u.a. eine Wechselrichter- Erneuerung nach 10 Jahren, die Degradation der Module, die Versicherungsprämien, die kaufmännische und technische Betriebsführung sowie die Wartungskosten enthalten. Kostensteigerungen bei den Versicherungsprämien, der kaufmännischen und technischen Betriebsführung sowie den Wartungskosten sind dabei nicht berücksichtigt.

Eine genaue Angabe des Gewinns ist erst nach dem Vorliegen aller Einnahmen und Ausgaben für das jeweilige abgelaufene Jahr möglich. Über die Höhe der möglichen Rückzahlung pro Anteil entscheidet die Gesellschafter- Versammlung auf Vorschlag der geschäftsführenden Gesellschafter.
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Berücksichtigung steuerlicher Einflüsse

Bei der Einkommensteuer des einzelnen Gesellschafters wird der Gewinn der GbR anteilig steuerlich berücksichtigt. Verluste gibt es bei dieser GbR nicht, da die GbR nicht mit Darlehen arbeitet. Allerdings können Sie individuelle Sonderwerbungskosten bei der GbR geltend machen, die dann zusätzlich dem Finanzamt durch die GbR gemeldet werden. Diese werden dann von Ihrem Finanzamt mit dem anteiligen Gewinn verrechnet.

Individuelle Beratung durch einen Steuerberater sollte ggfs. jeder Anteilseigner selber einholen.
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Ende der Photovoltaik-Anlage

Nach 20 Jahren löst sich die GbR automatisch auf. Das Eigentum an der Photovoltaik-Anlage geht an die Gemeinde über. Diese kann nun die Anlage weiter nutzen oder abbauen.

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